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KlennaUnternehmen

Fragen

Häufige Fragen von Unternehmen

Was Unternehmen vor einem Pilot am häufigsten wissen wollen. Was eine Rechtsfrage berührt, ist als Entwurf markiert.

Betriebsrat und Datenschutz

Muss der Betriebsrat zustimmen?

Entwurf, noch nicht von einem Anwalt geprüft

Das kann sein. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt der Betriebsrat mit bei technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Ob das für Ihren Einsatz gilt, klären Sie mit Ihrem Betriebsrat.

Klenna ist so gebaut, dass es keine Leistungskontrolle Einzelner braucht: Führungskräfte sehen keine Namen, nur eine Heatmap, deren Zelle erst ab 5 Personen erscheint. Einen Entwurf einer Muster-Betriebsvereinbarung schicken wir auf Anfrage.

Quelle: § 87 Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsrechte, abgerufen am 6. Oktober 2026.

Was das Register zeigt

Was speichert Klenna über Mitarbeitende?

Ein Konto mit Passkey, ohne Pflicht zu einer E-Mail-Adresse. Dazu, was in der Organisation entsteht: Mitgliedschaft und Rolle, Kursstand, Einträge im Register.

Keine Tracker, keine Telemetrie, keine KI, an die etwas geschickt würde. Die Datenbank liegt in der EU. Was genau gespeichert wird, steht in der Datenschutzerklärung.

Sicherheit und Datenschutz

Gibt es einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung?

Entwurf, noch nicht von einem Anwalt geprüft

Für Unternehmen noch nicht. Für Schulen liegt ein Entwurf nach Art. 28 DSGVO vor, den noch kein Anwalt geprüft hat. Fragen Sie per E-Mail nach dem Stand.

KI-Verordnung

Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung?

Entwurf, noch nicht von einem Anwalt geprüft

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025.

Ein bestimmtes Zertifikat oder eine bestimmte Schulung nennt der Wortlaut nicht. Klenna hilft, Maßnahmen zu fördern und festzuhalten. Ob sie im Einzelfall genügen, kann Klenna nicht bescheinigen.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4, KI-Kompetenz, abgerufen am 6. Oktober 2026.

Was ist der KI-Pass, und was nicht?

Nein. Der Klenna KI-Pass ist ein digital signierter Nachweis nach offengelegten Kriterien, kein staatlicher Abschluss und keine Bescheinigung über eine gesetzliche Pflicht.

Derzeit läuft jede Prüfung zum Klenna KI-Pass als Probelauf: Die Prüfungsfragen sind noch nicht von Fachleuten gegengelesen, und ein Probelauf ergibt keinen Nachweis. Echte Nachweise gibt es ab dem Pilotstart.

Zum KI-Pass

Kauf und Laufzeit

Wie wird bezahlt?

Auf Rechnung. Sie schreiben eine Anfrage per E-Mail und bekommen ein Angebot als PDF. Nach Ihrer Zusage kommt die Rechnung, nach dem Zahlungseingang die Lizenz. Es gibt keinen Zahlungsanbieter und kein Konto mit Zahlungsdaten.

Zu den Preisen

Wie lange läuft eine Lizenz?

So lange, wie das Angebot sagt. 30 Tage vor dem Ende sehen Inhaber und Verwaltung einen Hinweis. Verlängert wird nur mit einem neuen Angebot; nichts verlängert sich automatisch.

Studio und Firmen-Login

Braucht Studio eine eigene KI von Klenna?

Nein, Klenna enthält keine KI. Studio gibt Ihnen einen fertigen Auftrag für die KI, die Sie ohnehin nutzen. Die Antwort fügen Sie ein, Klenna prüft sie gegen feste Regeln und zeigt, was fehlt.

Zu Klenna Studio

Welche Firmen-Logins gehen?

Microsoft Entra ID und Google Workspace. SAML gibt es nicht. Getestet ist der Firmen-Login gegen einen lokalen Test-Anbieter; den ersten Test mit einem echten Verzeichnis macht der erste Pilotkunde.

Zum Firmen-Login

Ihre Frage ist nicht dabei?

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