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KlennaUnternehmen

KI-Pass

Der KI-Pass für Mitarbeitende

Eine Prüfung in Stufen und ein digital signierter Nachweis, den jede Person selbst vorlegen und prüfen lassen kann. Mit Zustimmung der Person kommt die Stufe ins Register Ihrer Organisation.

Derzeit läuft jede Prüfung zum Klenna KI-Pass als Probelauf: Die Prüfungsfragen sind noch nicht von Fachleuten gegengelesen, und ein Probelauf ergibt keinen Nachweis. Echte Nachweise gibt es ab dem Pilotstart.

Die Stufen, die Mitarbeitende heute ablegen können

Basis
41 Aufgaben in 45 Minuten, bestanden ab 70 %. Prüfweg: unter Aufsicht oder selbstständig.
Anwender
40 Aufgaben in 60 Minuten, bestanden ab 70 %. Prüfweg: unter Aufsicht oder selbstständig.
Profi
Ein Portfolio statt eines Auswahltests. Prüfweg: unter Aufsicht.

Kriterien und Prüfungsordnung auf schule.klenna.de

Geplant: eine Stufe für Mitarbeitende

geplant Die heutigen Rollenstufen sind auf Schule, Ausbildung und Hochschule zugeschnitten. Eine eigene Stufe für Erwachsene im Beruf ist geplant: Datenschutz und vertrauliche Daten, Firmenrichtlinien anwenden, Ergebnisse prüfen, Verantwortung. Es gibt sie noch nicht.

Was der Nachweis aussagt

  • Ein Nachweis, den Klenna nach offengelegten Kriterien ausstellt. Er nennt die Stufe, den Prüfweg, den Tag der Prüfung und den Tag der Ausstellung, bei Produktionsaufgaben auch, wer sie bewertet hat.
  • Er ist digital signiert, im Format Open Badges 3.0. Jede Änderung am Inhalt fällt bei der Prüfung auf.
  • Den Namen trägt die Person selbst in das PDF ein. Im signierten Nachweis steht er nicht und auf dem Server von Klenna auch nicht.

Was er nicht ist

  • Kein staatlicher Abschluss und keine Bescheinigung einer Behörde, einer Kammer oder einer Hochschule.
  • Keine Begutachtung durch eine unabhängige Stelle. Die Kriterien stehen offen, damit Sie sich selbst ein Urteil bilden.
  • Keine Bescheinigung, dass jemand eine gesetzliche Pflicht erfüllt, auch nicht die aus Artikel 4 der KI-Verordnung.
  • Bei einem selbstständig abgelegten Nachweis hat niemand zugesehen und niemand die Person ausgewiesen. Der Nachweis sagt das ausdrücklich.

Wie man einen Nachweis prüft